Welche Baumaßnahmen sind erlaubt, welche nicht? Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Treibhäuser/Gewächshäuser
Treibhäuser/Gewächshäuser dürfen bis 6 qm groß sein und in Leichtbauweise (Alu oder Holz) aufgestellt werden. Die Fenster dürfen aus Glas oder Plastik sein.

Eine Zweckentfremdung des Treibhauses als Lagerraum für Gartengeräte/sonstige Gegenstände, Müll, Fahrräder etc. ist während des Gartenjahres nicht erlaubt.

Bei zweckentfremdeter Nutzung wird das Treibhaus/Gewächshaus nicht mehr als solches bzw. als Pflanzfläche, sondern als Geräteschuppen gewertet, sofern das Treibhaus/ Gewächshaus nicht größer als 3,6 qm und aus Holz ist. Ist das Treibhaus/Gewächshaus größer als 6 qm oder nicht aus Holz, muss dieses entfernt werden. (siehe dazu auch den Punkt Geräteschuppen)

Treibhäuser/Gewächshäuser sind im hinteren Teil des Gartens aufzustellen.

Achtung:
Gewächshäuser/Treibhäuser aus Alu oder Holz mit Glas oder Plastik bis 6 qm sind gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Gewächshäuser/Treibhäuser aus Alu oder Holz mit Glas oder Plastik größer als 6 qm sind gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig.

Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss das Gewächshaus/Treibhaus zurückgebaut/entfernt werden.

Geräteschuppen

Ein Geräteschuppen aus Holz darf gemäß der Gartenordnung, Größe bis max. 3,6 qm, Höhe 2,20 m, aufgestellt werden.

Ein Geräteschuppen aus Plastik oder Metall/Alu ist nicht erlaubt.

Geräteschuppen, welche mit dem Gartenhaus verbunden sind, sind nicht erlaubt.

Ein Geräteschuppen ist im hinteren Teil des Gartens aufzustellen.

Achtung:
Ein Geräteschuppen aus Holz, Größe bis max. 3,6 qm, Höhe 2,20 m, ist gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Ein Geräteschuppen aus Plastik, Alu/Metall ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig.

Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss der Geräteschuppen zurückgebaut/entfernt werden.

Pergola

Es gibt immer wieder unterschiedliche Meinungen, was eine Pergola ist. Viele Leute glauben, dass eine Pergola ein Gestell mit einem festen Dach ist und deshalb im Garten aufgestellt werden kann.

Hierzu möchten wir folgendes erklären:

Bei einer Pergola handelt es sich um ein Rankegerüst. Dieses Rankegerüst ist gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Eine Pergola ist generell nicht überdacht! Weder mit einem festen Dach noch mit einem dachartigen Gewächs, das heißt auch nicht mit einer starken Begrünung wie z.B. mit Wein oder Efeu.

Ist eine sogenannte Pergola überdacht, handelt es sich um einen Freisitz (überdachten Freisitz). Ein Freisitz darf gemäß unserer Gartenordnung mit dem Gartenhaus zusammen nicht 24 qm Grundfläche übersteigen. Werden die 24 qm mit dem Freisitz überschritten, ist dieser nicht genehmigungsfähig.

Welche genehmigungsfähigen Alternativen gibt es zu einer “Pergola”?

  •  Eine klassische Markise, welche „ausgefahren” werden kann
  •  Sonnenschirme
  •  (abnehmbare) Sonnensegel

 

Achtung:
Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss die überdachte Pergola zurückgebaut/entfernt werden.

Ein Gemauerter Grill/Feuerstätten/Kamin ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig und daher nicht erlaubt.

Eine Feuerschale mit einem Durchmesser von max. 65 cm ist erlaubt. Das Feuer darf eine Höhe von 1 m nicht überschreiten.

Ein Kleintierstall ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig und daher nicht erlaubt.

Ein Pool mit max. 4 m im Durchmesser, Höhe 1m, ist zeitweise genehmigungsfähig und zeitweise erlaubt. Hierfür muss ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.

Ein Trampolin ist nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Spielgeräten (Baumhaus, Spielturm, Spielhaus, Klettergerüst, etc.) muss beim Vorstand beantragt werden.

Tierhaltung oder Kleintierzucht (Kleintierstall) wie z.B. Kaninchen, Tauben, Gänse, Hühner, etc. ist im Kleingarten nicht erlaubt. Werden Haustiere wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel mitgebracht, so hat der Unterpächter des Gartens dafür zu sorgen, dass niemand gestört wird.

Das Aufbauen von Bienenständen ist gestattet. Für das Aufstellen von Bienenständen ist vorher die Genehmigung beim Vorstand zu beantragen.

Bitte verwenden Sie folgenden Bauantrag zur Beantragung Ihrer baulichen Maßnahme/baulichen Veränderung.

Achtung!

Altbestände bzw. vorhandener Bestand mit Bestandschutz (Nadelgehölze, bauliche Anlagen, Bodenversiegelung, etc.) müssen bei Unterpachtvertragskündigung (Mitgliedschaftskündigung) auf Kosten des Unterpächters durch den Unterpächter selbst  und noch vor Übergabe der Gartenparzelle an den Vorstand, entfernt und entsorgt werden! 

Bei vorhandenen Bestand und einer eventuellen Entfernung dessen durch den Unterpächter dürfen diese nicht wieder neu ersetzt werden! 

Für neue Baumaßnahmen oder bauliche Veränderungen muss ein Bauantrag beim Vorstand gestellt werden. 

 

Regeln im Kleingarten/in der Kleingartenanlage

Das Abbrennen von Abfällen in den Gärten und im Anlagebereich ist nicht erlaubt.

Während der Brutzeit der Vögel ist der Stockschnitt von Hecken und Sträuchern und Bäumen verboten. Das umfasst den Zeitraum 01.03. bis 30.09. eines Jahres. 

Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Hecken und Bäume (z.B. Entfernen von Totholz, beschädigten Ästen, sog. Sommerschnitt von Obstbäumen) sind genehmigt und erwünscht. 

Hunde sind in der Anlage an der Leine zu führen. Verunreinigungen auf den Wegen sind von den jeweiligen Tierhaltern unverzüglich zu beseitigen. Hierfür steht ein Hundekotbeutelspender in der Anlage bereit. 

Das Radfahren ist nur auf den Wegen der Anlage gestattet und sollte unter voller Rücksichtnahme der anderen Unterpächter/Besucher/Gartenfreunde stattfinden. 

Das Fußball spielen ist in der Anlage und den einzelnen Gärten nicht erlaubt. 

Es dürfen im Kleingarten keine Abfälle, die nicht aus dem Garten stammen (Sperrmüll etc.) gelagert oder verwertet werden.

Es dürfen im Kleingarten keine nicht der kleingärtnerischen Nutzung dienenden Gerätschaften oder Gegenstände, insbesondere keine gefährlichen Stoffe gelagert oder verwertet werden.

Informationsblatt_Vogelbrutschutzzeit

Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

Während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage ist ruhestörender Lärm mit lärmerzeugenden Arbeitsmaschinen nur in folgenden Zeiten erlaubt:

Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 20 Uhr 

Samstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr 

Sonn- und Feiertage sind Arbeiten zu keinerlei Zeiten mit lärmerzeugenden Maschinen gestattet

 

 

Dabei ist zu beachten, dass ein Leerlauf der Lärmerzeuger nicht statthaft ist und in diesen Fällen die Geräte abzuschalten sind. 

Auch ständiges Hämmern oder Klopfen sind während der Ruhezeiten bzw. an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.

Die Lautstärke von Rundfunk-, Fernseh- und Musikabspielgeräten oder ähnlichen Geräten ist so abzustimmen, dass niemand belästigt oder gestört wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten

Der Unterpächter ist verpflichtet, seine Familienangehörigen, Kinder und Gäste zur Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit anzuhalten.

Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme der Unterpächter sind hierbei Grundvoraussetzung!

 

Private Feiern in der eigenen Gartenparzelle

Sie planen eine private Feier in Ihrem Garten. Wir möchten Sie bitten, folgende Hinweise zu beachten:

Es gilt zu beachten, dass unsere Gärten der kleingärtnerischen Nutzung dienen. Das bedeutet, dass Ihr Garten zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen soll und kein Freizeitgarten darstellt. Die Gartenparzelle ist daher nicht für große Feste geeignet.

Grundsätzlich sind kleine Gartenfeiern mit einer Höchstanzahl von 35 Gästen, auf vorherige schriftliche Antragstellung beim Vorstand erlaubt. Die Anzahl der Gäste darf 35 nicht übersteigen.

Ebenso muss bei einer privaten Feier in Ihrem Garten unbedingt Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn genommen werden. Diese sind ggf. von Ihnen darüber zu informieren.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einhaltung der in der Gartenordnung festgeschriebenen Ruhezeiten! Auch diese sind bei einer Feier in Ihrem Garten zu beachten.

Weiter möchten wir Sie und Ihre Gäste dringend darum bitten, die Gartenanlage sowie auch die Toiletten unbedingt sauber, unbeschädigt und aufgeräumt zu hinterlassen! Bitte informieren Sie Ihre Gäste darüber!

Sollten Sie am Tag der Feier gegen diese Regeln verstoßen, machen wir in dieser Angelegenheit von unserem Hausrecht Gebrauch und sehen uns sodann gezwungen, die Feier unter Hinzuziehung der Polizei zu beenden.

Eine solche Feier muss vorher beim Vorstand angemeldet werden. Es wird darum gebeten, das Infoschreiben dazu zu lesen und die  Einverständniserklärung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher an den Vorstand zu senden.

⇒Antrag_Private_Gartenfeier

Wir gehen davon aus, dass hier Verständnis Ihrerseits zu erwarten ist, wünschen viel Spaß und Freude bei der Feier!