So kommen Sie an einen Kleingarten:

Sie haben es sich gut überlegt und wollen nun den Bund mit Ihrem erwählten Kleingarten eingehen? – Gut, dann werden wir Ihnen hier kurz erläutern, welche FormalitätenGartenhaus erledigt werden müssen und was diese Verbindung kosten kann. Der Pachtvertrag wird mit dem Verein geschlossen. Es können nur Vereinsmitglieder einen Kleingarten pachten. Das bedeutet, Sie werden Mitglied im KGV Schwaigerau e.V.. Der Mitgliedbeitrag für den Pächter beträgt bei uns z.Zt. 71,00 Euro/Jahr zuzügl. eine einmalige Aufnahmegebühr.

Die Ablöse für den Kleingarten

Übernehmen Sie einen bereits bestellten Garten so steht dem Vorpächter ein Ablösebetrag für Gartenhaus, Bepflanzung zu. Damit keiner der Parteien übervorteilt wird, wird im Regelfall von einer unparteiischen Schätzungskommission die Ablöse festgelegt. Eine Angabe zu diesen Ausgaben kann nur schlecht im voraus gemacht werden, es kommt hier auf zu viele Faktoren an. Also, bitte beim Vorstand nachfragen.

Die laufenden Kosten jährlich, beinhalten den Vereinsbeitrag, Pachtzins, Versicherungsschutz und Wassergeld (richtet sich nach dem eigenen Verbrauch).

Für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen ist es nötig, daß jedes aktive Mitglied einen Arbeitsdienst absolviert. In der Kleingartenanlage Schwaigerau e.V. beteiligen sich die Mitlieder z.Zt. mit 8 Std./Jahr pro Mitglied.

Immer mehr Menschen haben den Wunsch nach einem Stückchen Garten. Die hohe Zahl der Kleingartenbewegung bringt dies deutlich zum Ausdruck. Kleingärten sind ein besonders wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten.