So kommen Sie an einen Kleingarten:

Sie haben es sich gut überlegt und möchten einen Kleingarten in unserer Anlage pachten – dann möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und die anfallenden Kosten zusammenfassen:

Der Unterpachtvertrag für den Kleingarten sowie der Unterpachtvertrag für den jeweils zum Garten gehörenden Parkplatz wird mit dem Verein geschlossen. Die Gärten verfügen jeweils über einen Wasseranschluss, jedoch nicht in der Gartenlaube. Strom ist in den Gärten nicht vorhanden. Es können nur Vereinsmitglieder einen Kleingarten in unserer Anlage pachten. Das bedeutet, Sie werden Mitglied im KGV Schwaigerau e.V. 

Mitglied werden…

Für jeden Garten ist ein aktives und ein passives Mitglied zu bestimmen. Hierfür werden folgende Beiträge berechnet: 

aktives Mitglied: Beitrag jährlich 56,50 €

passives Mitglied: Beitrag jährlich 20,00 €

Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr für jedes Mitglied in Höhe von 20,00 €.

Ebenso ist es möglich, ein Fördermitglied zu werden. 

Die Ablöse für den Kleingarten

Übernehmen Sie einen bereits bestehenden Garten, so steht dem Vorpächter ein Ablösebetrag für das Gartenhaus und die Bepflanzung zu. Damit keiner der Parteien übervorteilt wird, wird von einer unparteiischen Schätzungskommission die Ablöse festgelegt in Form eines Wertermittlungsprotokolls. Eine Angabe dazu kann nur schlecht im Voraus gemacht werden, es kommt hier auf zu viele Faktoren an. Die Kosten für die Wertermittlung in Höhe von 150,00 € sind vom Vorpächter und vom Neupächter je hälftig zu übernehmen. 


Die Ablöse für das Inventar 

Im Schätzwert für den Kleingarten ist das Inventar und das Werkzeug des Vorpächters nicht berücksichtigt. Hierfür kann eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Vorpächter und dem Neupächter geschlossen werden, ist aber kein Muss. In den meisten Fällen wird das Inventar und das Werkzeug von den Neupächtern für einen geringen Ablösebetrag übernommen. 

Die laufenden Kosten jährlich beinhalten den Mitgliedsbeitrag für das aktive und passive Mitglied, den Pachtzins, den Versicherungsschutz, das Wassergeld (richtet sich nach dem eigenen Verbrauch sowie den Wasserverlust), anteilige Stromkosten für die öffentliche Anlage, anteilige Müllgebühren für die öffentliche Anlage, anteilige Reparaturkosten für die Gemeinschaftsflächen, das Vereinsheim und den Toilettenanlagen für die Vereinsmitglieder sowie anteilige Reparaturkosten für die zur Verfügung stehenden Gerätschaften. 

Arbeitsdienst

Für die Pflege der Gemeinschaftsanlage ist es notwendig, dass jeder Garten (egal ob das aktive oder passive Mitglied) einen Arbeitsdienst absolviert. Hierbei werden die Gemeinschaftsflächen in der Anlage sowie das Vereinsheim gepflegt. Die Geräte hierfür werden vom Verein gestellt. 

Dies dient ebenso dazu, dass sich die neuen Mitglieder gut in das Vereinsleben integrieren und neue Kontakte knüpfen können. Gerne kann hier auch ein Austausch über verschiedene Gartenthemen stattfinden.

Der Arbeitsdienst ist mit 8 Std./Jahr pro Garten zu leisten. Der Arbeitsdienst findet in den Monaten April bis Oktober statt. Der Arbeitsdienst findet an verschiedenen Samstagen von 8 bis 12 Uhr statt, sodass von jedem Garten zwei Arbeitsdienste á 4 Stunden zu leisten sind. Mit der Jahresrechnung wird ein Arbeitsdienstzettel, auf dem von den Mitgliedern vier Wunschtermine einzutragen sind, versandt. Eine endgültige Einteilung erfolgt durch den Vorstand und wird rechtzeitig vorher bekanntgegeben. 

Immer mehr Menschen haben den Wunsch nach einem Stückchen Garten. Die hohe Zahl der Kleingartenbewegung bringt dies deutlich zum Ausdruck. Kleingärten sind ein besonders wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten.