Warum einen Kleingarten pachten

Liebe/r Bewerber/innen, Liebe Gartenfreunde!

Sie überlegen sich, einen Kleingarten in unserer Anlage zu pachten?

Dann möchten wir Ihnen hier kurz sagen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten, was Sie erwartet und warum die Idee, einen Kleingarten zu pachten nicht die schlechteste Idee ist:

Warum Kleingarten?…

Unsere Anlage ist eine Dauerpachtanlage. Das heißt, bei uns kann man einen Kleingarten nicht für ein paar Monate/ein Jahr, sondern nur auf unbestimmte Zeit pachten! Aus diesem Grund planen Sie bitte langfristig, denn es kann einige Zeit dauern, bis der Kleingarten Ihren Vorstellungen/Erwartungen entspricht.

 

Diese Eigenschaften sollten Sie mitbringen!

  • Sie sollten einige Ideen, Kreativität und die Leidenschaft zum „Gärteln“ mitbringen!
  • Sie sollten Freude an körperlicher Arbeit haben und ebenso etwas handwerkliches Geschick mitbringen, denn in einem Kleingarten gibt es immer etwas zu tun!
  • Sie sollten nicht weit entfernt von dem Kleingarten wohnen oder zumindest mit dem Fahrrad oder Auto mobil sein!
  • Sie sollten Zeit für Ihren Kleingarten aufbringen können! Unabhängig von der Jahreszeit muss ein Kleingarten bewirtschaftet und gepflegt werden. Gartensaison ist also eigentlich das ganze Jahr. Ein Kleingarten soll der Erholung dienen, muss aber in erster Linie „kleingärtnerisch“ genutzt werden.
 
 
 
 

Was bedeutet „kleingärtnerisch“ genutzt?

  • Ein Drittel für Gartenerzeugnisse: Anbau von Obst und Gemüse, Beerensträucher, Obstbäume, Heil­­pflanzen, Kräutern etc.
  • Ein Drittel für Zierpflanzen und Gräser: Anpflanzung von Blumenbeeten, Rasenfläche, Garten­gestaltung, ohne Nadelhölzer
  • Ein Drittel für bauliche Anlagen: Wege, Gartenlaube, Terrasse, Kompostplatz, Geräteschuppen, etc.
 

 

Im Frühling müssen die Beete vorbereitet werden – es geht los mit dem Säen und Pflanzen.

Der Kleingarten muss also angelegt werden. Ebenso müssen Hecken und Bäume geschnitten werden.

Im Sommer ist das Gießen anagesagt! Je nach Wetter und Trockenheit müssen die Pflanzen gegossen werden und das auch mehrmals die Woche. Der Rasen muss gemäht werden.

Im Herbst ist Erntezeit! Obst und Gemüse muss geerntet werden. Obstbäume können große Erträge bringen und müssen abgeerntet werden. Außerdem sollte die eigene Ernte gelagert und verarbeitet werden.

Vor der Winterzeit heißt es dann, den Garten und die Pflanzen winterfest zu machen. Die Hecken und Bäume müssen geschnitten werden.

Winterzeit ist Ruhezeit! Es ist trotzdem gewünscht und angebracht, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.


Das ist Ihr Lohn/Erfolg, wenn Sie einen eigenen Kleingarten pachten und bewirtschaften:

  • Sie ernten Ihr eigenes Obst und Gemüse in bester BIO-Qualität, da Sie genau wissen, wie dieses erzeugt wurde, können dieses selbst lagern und verwerten!
  • Sie sind an der frischen Luft und können den Stress des Alltags für ein paar Stunden vergessen!
  • Sie gehen Ihrem Hobby nach und tun das, was Ihnen gefällt!
  • Sie brauchen kein Fitnessstudio mehr besuchen!
  • Sie lernen die Natur kennen, wie Sie sie in der Stadt nicht kennenlernen!
  • Sie verbringen gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie!
  • Sie lernen neue Leute kennen und schließen Freundschaften!
 
 

Was Sie noch wissen sollten:

Im Garten warten Tiere/Ungeziefer/Wildkräuter/Insekten auf Sie!

Sie sollten also keine Angst oder Unbehagen vor Mäusen, Insekten, Käfern oder Schnecken haben.

Auch das gehört zu einem Kleingarten. Bitte bedenken Sie, dass Blumen/Wildkräuter etc. für viele Insekten eine wichtige Nahrungsgrundlage und Wohnraum darstellen.



Sie müssen auch Zeit für den Verein und das Vereinsleben aufbringen:

Die Gartensaison startet immer mit dem Wasseruhreneinbau an einem Samstag, früh um 8 Uhr. Zu diesem Termin müssen Sie anwesend sein oder jemanden damit beauftragen, sodass der Zugang zu Ihrem Garten gewährleistet ist.

Während der Gartensaison finden die Arbeitsdienste an verschiedenen Samstagen von 8 Uhr bis 12 Uhr statt, welche vom Unterpächter zweimal im Jahr wahrzunehmen sind. Bei den Arbeitsdiensten werden die Gemeinschaftsflächen gepflegt und sauber gehalten.

Alle zwei Jahre finden Gartenbegehungen statt. Dieser Termin ist vom Unterpächter ebenso einzuhalten.

Die Gartensaison endet mit dem Wasseruhrenausbau an einem Samstag um 8 Uhr. Auch hier müssen Sie anwesend sein oder jemanden damit beauftragen, sodass der Zugang zu Ihrem Garten gewährleistet ist.

Weiterhin gibt es die jährliche Mitgliederversammlung – Ideal wäre es, wenn alle Gärtnerinnen und Gärtner daran teilnehmen. Es geht hier nicht nur um Informationsaustausch und verschiedene Wahlen, sondern auch um das Kennenlernen untereinander.


 

Das sollte Ihnen bewusst sein:

Ein Kleingarten ist kein Freizeitgarten! 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Freizeitgarten sind und diesen so gestalten möchten, also dieser nur zum Feiern, Grillen usw. dienen soll, das Anlegen von Beeten und die Pflege des Gartens nicht eingehalten wird, dann ist ein Kleingarten in unserer Anlage nicht das richtige für Sie.

Ein Kleingarten muss auch kleingärtnerisch genutzt und bewirtschaftet werden.

 



Sie haben sich vorher über die Kosten bei Übernahme eines Kleingartens sowie auch über die laufenden jährlichen Kosten informiert?

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Pachtzins je nach Gartengröße: derzeit 0,30 € pro Quadratmeter pro Jahr – ab 2025 0,32 € pro Quadratmeter pro Jahr
  • aktive Mitgliedschaft: 56,50 €/Jahr + einmalige Aufnahmegebühr 20,00 €
  • passive Mitgliedschaft: 20,00 €/Jahr + einmalige Aufnahmegebühr 20,00 €
  • Beitrag Landesverband für Kleingärtner e.V.
  • Parkplatz: 15,00 €/Jahr
  • Versicherungsschutz: je nach Versicherungsschutz (siehe Infoblatt)
  • Wasser: je nach Verbrauch 
  • Rücklagenbildung: derzeit 15,00 €/Jahr 
  • anteilige Kosten (Stromkosten/Müllgebühren für die öffentliche Anlage, Reparaturkosten für die Gemeinschaftsflächen/Vereinsheim, Reinigungs- und Materialkosten Toiletten der Mitglieder, Reparaturkosten für die Gerätschaften)
 
 

Haben Sie sich über die Regeln/Ruhezeiten/Gartenordnung und Gartensatzung informiert!

Grundlage für ein friedvolles Miteinander ist neben der Gartenordnung/Gartensatzung auch das Bundeskleingartengesetz. Diese sollten Ihnen ebenfalls bekannt sein und ist von Ihnen unbedingt einzuhalten.

Gartensatzung KGV Schwaig

Gartenordnung KGV, Stand 2016

 

Sie sind noch immer an einen Garten interessiert? Dann bewerben Sie sich doch einfach bei uns!

Die Mailadresse lautet:  info@kgv-schwaig.de Wir werden uns bei Ihnen melden.