Welche Baumaßnahmen sind erlaubt, welche nicht? Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Treibhäuser/Gewächshäuser
Treibhäuser/Gewächshäuser dürfen bis 6 qm groß sein und in Leichtbauweise (Alu oder Holz) aufgestellt werden. Die Fenster dürfen aus Glas oder Plastik sein.

Eine Zweckentfremdung des Treibhauses als Lagerraum für Gartengeräte/sonstige Gegenstände, Müll, Fahrräder etc. ist während des Gartenjahres nicht erlaubt.

Bei zweckentfremdeter Nutzung wird das Treibhaus/Gewächshaus nicht mehr als solches bzw. als Pflanzfläche, sondern als Geräteschuppen gewertet, sofern das Treibhaus/ Gewächshaus nicht größer als 3,6 qm und aus Holz ist. Ist das Treibhaus/Gewächshaus größer als 6 qm oder nicht aus Holz, muss dieses entfernt werden. (siehe dazu auch den Punkt Geräteschuppen)

Treibhäuser/Gewächshäuser sind im hinteren Teil des Gartens aufzustellen.

Achtung:
Gewächshäuser/Treibhäuser aus Alu oder Holz mit Glas oder Plastik bis 6 qm sind gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Gewächshäuser/Treibhäuser aus Alu oder Holz mit Glas oder Plastik größer als 6 qm sind gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig.

Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss das Gewächshaus/Treibhaus zurückgebaut/entfernt werden.

Geräteschuppen

Ein Geräteschuppen aus Holz darf gemäß der Gartenordnung, Größe bis max. 3,6 qm, Höhe 2,20 m, aufgestellt werden.

Ein Geräteschuppen aus Plastik oder Metall/Alu ist nicht erlaubt.

Geräteschuppen, welche mit dem Gartenhaus verbunden sind, sind nicht erlaubt.

Ein Geräteschuppen ist im hinteren Teil des Gartens aufzustellen.

Achtung:
Ein Geräteschuppen aus Holz, Größe bis max. 3,6 qm, Höhe 2,20 m, ist gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Ein Geräteschuppen aus Plastik, Alu/Metall ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig.

Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss der Geräteschuppen zurückgebaut/entfernt werden.

Pergola

Es gibt immer wieder unterschiedliche Meinungen, was eine Pergola ist. Viele Leute glauben, dass eine Pergola ein Gestell mit einem festen Dach ist und deshalb im Garten aufgestellt werden kann.

Hierzu möchten wir folgendes erklären:

Bei einer Pergola handelt es sich um ein Rankegerüst. Dieses Rankegerüst ist gemäß der Gartenordnung genehmigungsfähig.

Eine Pergola ist generell nicht überdacht! Weder mit einem festen Dach noch mit einem dachartigen Gewächs, das heißt auch nicht mit einer starken Begrünung wie z.B. mit Wein oder Efeu.

Ist eine sogenannte Pergola überdacht, handelt es sich um einen Freisitz (überdachten Freisitz). Ein Freisitz darf gemäß unserer Gartenordnung mit dem Gartenhaus zusammen nicht 24 qm Grundfläche übersteigen. Werden die 24 qm mit dem Freisitz überschritten, ist dieser nicht genehmigungsfähig.

Welche genehmigungsfähigen Alternativen gibt es zu einer “Pergola”?

  •  Eine klassische Markise, welche „ausgefahren” werden kann
  •  Sonnenschirme
  •  (abnehmbare) Sonnensegel

 

Achtung:
Wir möchten Sie bitten, in jedem Fall einen Bauantrag beim Vorstand zu stellen! Ohne eine Genehmigung muss die überdachte Pergola zurückgebaut/entfernt werden.

Ein Gemauerter Grill/Feuerstätten/Kamin ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig und daher nicht erlaubt.

Eine Feuerschale mit einem Durchmesser von max. 65 cm ist erlaubt. Das Feuer darf eine Höhe von 1 m nicht überschreiten.

Ein Kleintierstall ist gemäß der Gartenordnung nicht genehmigungsfähig und daher nicht erlaubt.

Ein Pool mit max. 4 m im Durchmesser, Höhe 1m, ist zeitweise genehmigungsfähig und zeitweise erlaubt. Hierfür muss ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.

Ein Trampolin ist nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Spielgeräten (Baumhaus, Spielturm, Spielhaus, Klettergerüst, etc.) muss beim Vorstand beantragt werden.